Aus den regionalen Förderprogrammen des Freistaates Bayern können Investitionsmaßnahmen der Industrie, des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes im ländlichen Raum des Bayerischen Untermaingebietes gefördert werden.
Zum ländlichen Raum gehören im Landkreis Aschaffenburg die Gemeinden Geiselbach, Westerngrund, Krombach, Schöllkrippen, Kleinkahl, Blankenbach, Sommerkahl, Wiesen, Heinrichsthal, Heigenbrücken, Waldaschaff, Rothenbuch, Weibersbrunn, Mespelbrunn, Heimbuchenthal und Dammbach.
Aus dem Landkreis Miltenberg zählen zum ländlichen Raum die Städte, Märkte und Gemeinden Eschau, Mönchberg, Röllbach, Collenberg, Dorfprozelten, Stadtprozelten, Altenbuch, Faulbach, Großheubach, Bürgstadt, Miltenberg, Laudenbach, Kleinheubach, Rüdenau, Weilbach, Amorbach, Kirchzell, Schneeberg, Eichenbühl und Neunkirchen.

Gefördert werden regionalwirtschaftlich bedeutsame Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Es können nur Investitionsvorhaben gefördert werden, die den Primäreffekt besitzen, d. h. es muss sich um fernbedarfsorientierte Wirtschaftszweige handeln.
Für Investitionen zur Neuerrichtung, Erweiterung, Umstellung und grundlegenden Rationalisierung, Verlagerung sowie für den Erwerb von Betriebsstätten kann bei kleinen Unternehmen (u. a. weniger als 50 Arbeitnehmern) eine Zuwendung bis zu 15 % gezahlt werden. Bei mittleren Unternehmen ( u. a. 50 bis weniger als 250 Beschäftigte) beträgt der Höchstsatz 7,5 %. Größere Unternehmen bleiben von dieser Förderung ausgeschlossen. Die Mindestinvestitionssumme beträgt in der Regel 500.000 €.
Beim Fremdenverkehrsgewerbe können bereits Maßnahmen mit Kosten ab ca. 100.000 € gefördert werden. Priorität in der Förderung haben dabei Modernisierungsvorhaben. Bei Vorliegen eines entsprechenden Bedarfs können aber auch Neuerrichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrsbetrieben gefördert werden.
Fördergebiet bei Fremdenverkehrsmaßnahmen sind die im Tourismuspolitischen Konzept der Bayer. Staatsregierung ausgewiesenen Fremdenverkehrsgebiete. Zu diesen zählt auch der gesamte Bayer. Untermain. Die Zuwendung beträgt bei Investitionen des Fremdenverkehrsgewerbes wie beim Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich bis zu 15 % bei kleinen und bis zu 7,5 % bei mittleren Unternehmen.
Die Zuwendung kann in Form eines Investitionszuschusses oder mit Einmalzinszuschüssen (EZZ) für ein LfA-Darlehen eingesetzt werden.
Gerade der EZZ dürfte für den Investor sehr interessant sein, da sich dadurch Zinssätze für den Endkreditnehmer von 1 % bis 4 % darstellen lassen.
Ihre Ansprechpartnerin für Regionalförderung:
Regierung von Unterfranken
Gisela Götz-Müller
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Tel. (09 31) 3 80-12 25
E-Mail:
gisela.goetz-mueller@reg-ufr.bayern.deFlächendeckend im Kammerbezirk der IHK Aschaffenburg können die Programme der bayerischen Staatsregierung für Existenzgründungen und die Mittelstandförderung (zuständig bei der IHK Aschaffenburg: Herr Nabein, Telefon (0 60 21) 8 80-1 34) sowie für Technologie- und Innovationsvorhaben, bestimmte Umweltschutz- bzw. Energieeinsparungsvorhaben und die Förderung von Unternehmens-, Umweltschutz- und Technologieberatungen, Herr Engelmann, Telefon (0 6021) 8 80-112 in Anspruch genommen werden.
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